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Allgemeine Geschäftsbedingungen Igor Record
1. Art des Vertrages
Alle mit Igor Record geschlossenen Verträge sind reine Dienst-
leistungsverträge und beinhalten als solches die vom
Auftraggeber in Auftrag gegebene Produktion von Tonträgern und die
dazu nötige Arbeit mit dem Künstler und dem
künstlerischen Produkt mittels der von Igor Record
zugehörigen technischen und personellen Einrichtungen.
Die Handhabe dieser Einrichtungen obliegt einzig Igor Record und dem
Personal von Igor Record. Als solches sind Beanstandungen an Art und
Qualität der Dienstleistung auch nur anfechtbar, wenn diese
eindeutig auf technische Mängel zurückzuführen sind.
2. Studiozeiten, Produktionsdauer
Angebote
beziehen sich immer auf eine bestimme Anzahl an Arbeitsstunden oder
-tagen. Ein Arbeitstag hat 8 Arbeitsstunden. Es gibt keinerlei
Pauschalangebote (z.B. X Titel für X Euro).
Zur Stundenerfassung führen wir einen Studio Daily Report. Bei Arbeitsschritten bei denen der Auftraggeber
nicht anwesend ist, kann der Report auch von Mitarbeitern von Igor
Record unterschrieben werden.
Sollte eine
Produktion nach der vom Auftraggeber gebuchten Zeit ohne das
nachweisliche Verschulden des Auftragnehmers nicht zum Abschluss
gebracht werden können, ist Igor Record nicht verpflichtet die
Produktion zum Abschluss zu bringen.
Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen die auf technische oder terminliche
Probleme Dritter wie Sprecher, Darsteller, Musiker, Kopierwerke etc. zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
3. Bezahlung
Soweit
nicht anders schriftlich vereinbart: 50% der Nettosumme des für
die Produktion angestrebten Auftragsvolumens muss vor Produktionsbeginn
in bar oder per Überweisung an Igor Record gezahlt werden. Die Restsumme ist bei Übergabe der Master-CD fällig.
Vervielfältigungen, Fotos, GEMA-Gebühren, Grafik- und
Layoutarbeiten sowie alle Dienstleistungen die sich nicht auf die reine
Audioproduktion beziehen, müssen im Voraus bezahlt werden.
Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Der Auftraggeber
Alle Leistungen,
Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung
des Auftrages - schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch
wenn die Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d. h. er
haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die
Auftragserteilung in Namen und in Rechnung eines Dritten, so ist der
Auftragnehmer hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht
für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des
Auftragsübermittlers zu überprüfen.
5. Termine
Wird ein -
schriftlich oder mündlich - vereinbarter Produktionstermin
fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den
Auftraggeber abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des
angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig.
Erscheint der
Auftraggeber nicht zum - schriftlich oder mündlich - vereinbarten
Produktionstermins, werden 100% des angestrebten Nettoauftragsvolumens
fällig.
Dies gilt
für alle zwischen Auftraggeber und Igor Record - schriftlich oder
mündlich – vereinbarte Termine, beispielsweise
Ortsbegehungen oder Konzerte.
Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.
6. Auftragsbestätigung
Für den
Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen
Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber
ausdrücklich verlangt wird.
7. Einflüsse auf die Aufnahmequalität
Igor Record ist nicht für Qualitätsprobleme verantwortlich
oder haftbar zu machen, die durch Dritte oder äußere
Einflüsse während oder nach der Aufnahme entstehen,
insbesondere bei Aufnahmen vor Ort (z.B. Nebengeräusche,
knackender Fußboden, hustende Zuschauer, Gewitter etc.). Dies
gilt auch für Studioaufnahmen (z.B. Gewitter etc.).
8. Haftung für Schäden
Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im
Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden
Schäden im Studio, der technischen oder sonstigen Einrichtungen.
Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort
durch
Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie technische, sowie andere
Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen.
9. Urheberrechtliches
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte
Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung
etwaiger Rechte Dritter, dem Auftraggeber.
10. Mitgebrachtes Material
Haftung für mitgebrachtes und bei Igor Record verbliebenes Ton-
und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials
und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung
übernommen werden.
Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und
Videoaufzeichnungen, sowie sonstiger für die Produktion genutzter
fremder Datenträger haftet der Auftraggeber bis zum Umfang des
Materialwertes des Trägermaterials.
Überlässt der Auftraggeber zur Bearbeitung, Vorführung
o. ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und
Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer
Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die
Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
11. Qualitätskontrolle
Der Auftraggeber
ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom
Auftragnehmer bearbeiteten Tonbänder oder Kopien auf
Qualität, Laufeigenschaften (etc.) im Haus und auf den Apparaturen
des Auftragnehmers oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der
Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Beanstandungen, die sich nach Lieferungen auf fremden Apparaturen
ergeben, können nur anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe
Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
12. Auftragserteilung
Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverständlichkeit eines
Auftrags durch Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch
schriftliche Angaben sicherzustellen.
13. Vermittelnde Tätigkeiten,
wie z.B. Annahme
und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken und die damit
verbundenen Transportwege, Vermittlung von Sprechern und Darstellern
(etc.) erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines
Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf
Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des
Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der
Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.
14. Verzögerungen
Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers
im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen,
haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung
entstandenen Eigenleistungen.
Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen.
15. Fremdleistungen
Sind im Zuge einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen
erforderlich, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht
für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen
verantwortlich zu machen.
16. Ton- und Textschöpfungen
Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags
durch den Auftraggeber erstellt oder aus Archiven gestellt werden,
bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte
bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem
Auftrag und anderer Aufträge des Auftraggebers oder bis zur
gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung beim Auftragnehmer, ebenso
das Eigentum am gelieferten Material.
17. Versand
Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen. Sie
wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
18. Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Soest.
19. Salvatorische Klausel
Ist eine
dieser Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Bestimmung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt und bleibt im Übrigen zu
verhandeln.
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AGB |
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